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Der Landkreis Konstanz regelt in seiner Satzung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS) die Bedingungen. Diese sieht vor, dass bei SchülerInnen ab der 5. Klassenstufe ein Eigenanteil an den Beförderungskosten zu tragen ist. Lediglich die Beförderungskosten, die bei Besuch der nächstgelegenen Schule notwendig werden und diesen Selbstbehalt übersteigen, sind grundsätzlich erstattungsfähig. Bitte beachten Sie auch, dass die notwendige Mindestentfernung (§ 3 SENS) zur Schule gegeben sein muss.

Das Verkehrsministerium BW konnte leider auf die Anfrage nach einer Integration der Schweizer Buslinien auf deutschem Gebiet (Linie 25 und Linie 7349) in den Gültigkeitsbereich des landesweiten Jugendtickets BW keine positive Rückmeldung geben.
 
Da die Prüfung, ob die Nutzung der Schweizer Buslinie 25 zwischen Büsingen und Schaffhausen tatsächlich erforderlich ist, um zu den individuellen Schulzeiten der Schüler und Schülerinnen zu verkehren oder ob die Nutzung des deutschen Regionalverkehres ausreichend ist, sich als relativ aufwändig gestaltet, erkennt der Landkreis fortan diese zusätzlichen Kosten als notwendig an. Seit März 2023 besteht die günstigste Möglichkeit diese Strecke regelmäßig zu befahren mit dem Kauf des Landesweiten Jugendtickets BW (für die Fahrt mit der Regionalbahn zwischen Schaffhausen und Singen und evtl. den Busverkehr in Singen) und den zusätzlichen Kauf des OSTWIND Monatsabonements für 2 Zonen (für die Fahrt zwischen Büsingen und Schaffhausen). Die Kosten für das Landesweite Jugendticket BW sind von den Schülerinnen und Schülern selber zu tragen, da diese nicht den zu zahlenden Eigenanteil von 33,20 €/Schulbesuchsmonat übersteigen. Die Kosten für das OSTWIND-Ticket von 59,00 SFr/Monat können nachträglich unter Vorlage eines Nachweises für den Kauf beider Tickets geltend gemacht werden. Hierfür ist der nachfolgende Antrag unter Beachtung der bisher gängigen Fristen beim Schulträger einzureichen. Selbstverständlich können auch andere Ticketformen (bspw. das Kombi-Monatsticket VHB/OSTWIND) gewählt werden. Erstattungsfähig sind allerdings nur die Kosten für die aktuell günstigste Ticketkombination je Monat.

Beispiel Vergütungsberechnung:

Monat                   Betrag je Monat                  Eigenanteil                  Restbetrag
März                    33,20 € + 59,00                   SFr 33,20 €                 59,00 SFr

Hier finden Sie den Antrag und die Bedingungen:

Antrag auf Erstattung Beförderungskosten
Antrag auf Erstattung Beförderungskosten 3. Kind
Handlungsanleitung 3.-Kind-Regelung

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung, Herrn Vincent Petrig, Tel. +49 7531 800-4141, Fax +49 7531 800-1473, vincent.petrig(at)LRAKN.de