Wirtschaftsförderung Büsingen

Das Tor zur Schweiz

Die Exklave Büsingen gehört zum Schweizer Zoll- und daher zum Schweizer Wirtschaftsgebiet. Dies hat zur Folge, dass Warenlieferungen von Büsingen in die Schweiz ohne jegliche Zollformalitäten ein- und ausgeführt werden können. Dies spart Zeit und Kosten. Da Büsingen neben der deutschen Postleitzahl «D-78266» auch über eine schweizerische «CH-8238» verfügt und Schweizer Telefonanschlüsse angeboten werden, kann sich Ihre Firma nach außen wie ein Schweizer Unternehmen präsentieren. Dies hat sich im Umgang mit Schweizer Kundschaft als äußerst förderlich erwiesen.

Niedrige Gewerbesteuer, keine Grundsteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt lediglich 290% und ist damit im Süden Baden-Württembergs konkurrenzlos tief. Als einzige deutsche Gemeinde erheben wir keine Grundsteuer.

Mehrwertsteuervorteile führen zu Kosteneinsparungen

Die Exklave Büsingen gehört nicht zum Erhebungsgebiet der deutschen Mehrwertsteuer; in Büsingen gilt die Schweizer Mehrwertsteuer. Dies führt bei verschiedenen Branchen, welche von der deutschen Mehrwertsteuer befreit sind (§ 4 UStG), zu entscheidenden Kostenvorteilen bei:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Kliniken
  • Pflegeeinrichtungen
  • Privatschulen usw.

Bei diesen Unternehmen ist die berechnete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abzugsfähig und stellt daher einen ganz erheblichen Kostenfaktor dar. Da der deutsche Mehrwertsteuerregelsatz 19%, der Schweizer jedoch ab 1. Januar 2018 nur 7,7 % beträgt, führt dies zu einer Kostenminderung des mit Mehrwertsteuer belasteten Gesamtaufwandes von 11,3 Prozentpunkten.

Büsinger Freibetrag bei der Einkommensteuer

Die in Ihrem Unternehmen tätigen Personen, welche in Büsingen wohnhaft sind, erhalten einen nur in Büsingen geltenden Exklaven - Freibetrag bei der deutschen Einkommensteuer. Dies kann zu einer jährlichen Einkommensteuerersparnis von mehreren Tausend Euro führen.

Wahlrecht Sozialversicherung zwischen D- oder CH-Recht

In Büsingen gilt grundsätzlich deutsches Sozialversicherungsrecht. Der Arbeitgeber kann jedoch gemeinsam mit dem Arbeitnehmer einen Antrag auf Wechsel zum Schweizer Sozialversicherungsrecht stellen. Dies hat im Wesentlichen folgende Vorteile: Ihr Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung entfällt, Ihre Arbeitnehmer können mit einer wesentlich höheren Altersversorgung rechnen.

Hochleistungsfähige Breitbandkabelanschlüsse

Büsingen gehört zum Versorgungsgebiet der sasag Kabelkommunikation AG, Schaffhausen. Die sasag bietet Multimediadienste wie Internet, Webhosting und weitere Datenkommunikationsmöglichkeiten an. Die Daten werden über ein Highspeed-Glasfaserkabelnetz transportiert, was beste Verbindungen garantiert. (siehe www.sasag.ch)

Beste Verkehrsinfrastruktur

Die gute Verkehrsanbindung über den nahe gelegenen Züricher Flughafen sowie die Anbindung an die A 81 in Richtung Stuttgart und die A 4 in Richtung Winterthur und Zürich sorgen für beste Mobilität. Im Bereich des ÖPNV verbindet Sie die Schweizer Buslinie im Halbstundentakt mit dem Zentrum und dem Bahnhof der nahegelegenen Kantonshauptstadt Schaffhausen.

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