Gemeindenachricht

Zutritt zum Rathaus ab 01.01.2022 nach der 3G-Regel


Wer das Rathaus oder eine andere städtische Dienststelle betreten möchte, der muss die 3G-Regeln nachweisen können (geimpft, genesen oder getestet).

Zutritt erhält man mit einem zertifizierten Impfnachweis sowie einem gültigen Personalausweis. Genesene können durch ein ärztliches Attest und einem gültigen Ausweis ihren Status nachweisen. Nicht geimpfte Personen brauchen entweder einen negativen Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Tests müssen von einer offiziellen Teststelle bescheinigt werden. Idealerweise sollen die Kontakte möglichst beschränkt werden, so dass wir Ihre Anliegen auch gerne telefonisch, schriftlich oder auch per Mail erledigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung beim Einhalten der neuen Vorgaben.