Gemeindenachricht

Landesfamilienpass 2022


Landesfamilienpass 2022

Die neuen Gutscheinkarten 2022 zum Landesfamilienpass, weitere Familienpassvordrucke sowie Infoflyer sind ab sofort im Rathaus verfügbar. Sie können die gewünschten Unterlagen im Einwohnermeldeamt im Rathaus abholen.

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können berechtigte Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag beziehungsweise Hartz-IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Hinweis: Durch die fortdauernde Coronalage gibt es einige Einschränkungen. Bitte informieren Sie sich bei der Einrichtung, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.