Gemeindenachricht

Poolbefüllungen und der Umgang mit dem Wasser nach der Badesaison


Die Gemeinde Büsingen – Wasserversorgung – möchte alle Bürgerinnen und Bürger über wichtige Punkte rund um die richtige Poolbefüllung und die ordnungsgemäße Entleerung des Pools informieren.Den Pool richtig befüllen:

Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen gemeindeeigenen Gartenwasserzähler erfolgen. Über den gemeindeeigenen Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert.

Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu bezahlen.

Gefüllt werden darf der Pool entweder über den Hauswasserzähler oder über einen öffentlichen Hydranten. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass Pools erst ab einem Fassungsvermögen von 15 m³ oder mehr über einen Hydranten befüllt werden. Zum Befüllen über einen Hydranten setzen Sie sich bitte mit unserem Wassermeister , Herrn Zimmermann in Verbindung. Bitte beachten Sie hierbei, dass Herr Zimmermann nur den Anschluss an den Hydranten ermöglicht. Die eigentliche Befüllung, die Besorgung von Schläuchen, Überfahrbrücken und Straßenabsicherungen sind vom Antragsteller selbst zu stellen. Die anfallenden Kosten wie Arbeitszeiten, Zählermiete, Wasser und Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt.

Das Poolwasser richtig entsorgen:

Poolwasser wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser, also Schmutzwasser eingestuft. Das Frischwasser wurde durch die Poolbenutzung verändert und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser chemisch mit Chlor, Algenschutzmitteln, pH-Senker und weiteren Mitteln behandelt. Auch wenn keine solchen chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser durch seine Nutzer verändert worden. Hierzu zählen z.B. Sonnencreme, Haare, Schweiß und auch Gras und Laub. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Frischwassers. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden. Es kann den eigenen oder auch den Nachbargarten verunreinigen. Weitergehend kann sogar eine Verunreinigung des Grundwassers möglich sein. Die Wasserversorgung Büsingen möchte hiermit alle Poolnutzer/Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass das Poolwasser ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation einzuleiten ist.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Wasserversorgung Büsingen, steiner(at)buesingen.de sowie der Wassermeister, zimmermannjoachim(at)hotmail.com gerne zur Verfügung.