Gemeindenachricht

Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe


Medienmitteilung vom 13. Dezember 2024

Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, AI) wird über Wildvögel verbreitet und gefährdet unser Hausgeflügel sowohl in kommerziellen Tierhaltungen als auch in kleinen Hobby-Haltungen. Das Virus wurde kürzlich bei einer Möwe im Kanton Thurgau festgestellt. Deshalb hat der Bundesrat einen Uferstreifen von drei Kilometer (inklusive Büsingen) zum Beobachtungsgebiet erklärt, um so die Geflügelbestände zu schützen. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor einer Ansteckung mit dem Virus einhalten.

Wie bereits in den vergangenen Jahren breitet sich das Vogelgrippe-Virus in der kalten Jahreszeit in Europa aus und hat nun auch die Schweiz erreicht. Die Krankheit verursacht bei Wildvögeln je nach Virus-Typ und betroffener Vogelart unterschiedlich schwere Erkrankungen und Todesfälle. Bei Hausgeflügel führt die Krankheit zu schweren Krankheiten und massiven Verlusten. Deshalb gilt es, unser Hausgeflügel vor der Seuche zu schützen und einen Eintrag des Virus in Haustierbestände zu verhindern. Der Bundesrat hat dazu ein Beobachtungsgebiet von drei Kilometer Breite entlang von Bodensee und Rhein verordnet. Dies betrifft auch die Gemeinde Büsingen. Halterinnen und Halter von mehr als 50 Tieren (Hausgeflügel: Hühner, Enten, Gänse, Pfauen usw.) müssen ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen und Hygienemassnahmen im Umgang mit dem Geflügel einhalten. Für kleinere Tierhaltungen werden die Massnahmen ebenfalls empfohlen.

Alle Geflügelhaltungen im Kanton Schaffhausen, auch kleine Hobby-Haltungen von wenigen Hühnern, Enten, Wachteln usw., müssen beim Landwirtschaftsamt gemeldet sein, um eine wirksame Seuchenüberwachung zu gewährleisten.

Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

Um das Hausgeflügel vor der Krankheit zu schützen, sind folgende Massnahmen umzusetzen:

-                  Beschränkung des Auslaufes des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögel geschützten Bereich (Wintergarten). Zumindest müssen die Auslaufflächen und Wasserbecken (Schwimmgelegenheiten) durch Zäune und Netze vor dem Zuflug von Wildvögeln geschützt werden. Futter- und Wasserstellen müssen vor Wildvögeln geschützt sein.

-                  Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden.

-                  Um das Einschleppen des Virus in die Tierhaltungen durch Personen und Geräte zu verhindern, muss der Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste beschränkt werden. Zudem soll eine Hygieneschleuse eingerichtet und beim Betreten und Verlassen der Tierhaltung saubere Schuhe und Kleider angezogen sowie die Hände gewaschen und desinfiziert werden.

-                  Gehäufte Todesfälle und Krankheitssymptome, insbesondere Atemwegs-Symptome sind einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.

Diese Massnahmen sind für alle Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Tieren obligatorisch. Für kleinere Tierhaltungen wird die Einhaltung dringend empfohlen.

Weitere Hinweise zu den angeordneten Massnahmen sowie Tipps zur praktischen Umsetzung, speziell auch für kleine Hobby-Bestände, sind auf der Homepage des BLV zu finden. (www.blv.admin.ch)

Eine Ansteckung von Menschen ist aktuell nicht zu erwarten. Eier und Geflügelfleisch können ohne Bedenken konsumiert werden.

Wer tote Wildvögel findet (tote Wasservögel, mehrere Greifvögel oder mehr als fünf andere Vögel) ist gebeten, dies der Polizei, der Jagdaufsicht oder dem Veterinäramt zu melden. Die toten Tiere sollen nicht berührt werden.

Das Veterinäramt bittet die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die Massnahmen konsequent umzusetzen und so einen Eintrag der Krankheit in den Hausgeflügelbestand zu vermeiden und bedankt sich für die Unterstützung bei der Bekämpfung der Vogelgrippe.

Veterinäramt

Auskünfte erteilt:

Peter Uehlinger, Kantonstierarzt, 052 632 71 00, veterinaeramt(at)sh.ch

Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind auf der Homepage des BLV verfügbar.