Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“
Die Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtagts durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ kann zusammen mit dem Gesetzestext und der Begründung auf unserer Homepage eingesehen und abgerufen werden.
Den Link dazu finden Sie hier: Bekanntmachungen
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
Freie Sammlung: Vom 5. Mai 2025 – 04. November 2025 besteht die Möglichkeit, sich in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Amtliche Sammlung: vom 05. Mai – 04. August 2025 werden während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt.