Büsinger Steuerfreibetrag wird deutlich erhöht
Liebe Büsingerinnen, liebe Büsinger,
hier kommen gute Neuigkeiten! Wir haben es endlich geschafft: der Büsinger Freibetrag wird erhöht und das bereits ab der Steuererklärung für das Jahr 2026. Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger übergab uns das entsprechende Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei seinem Besuch in Büsingen am Dienstag, 18. August 2026.
Die maximal berücksichtigungsfähige Bemessungsgrundlage des Büsinger Freibetrags wird rückwirkend ab 1. Januar 2026 um 50 Prozent angehoben. Damit steigt der maximal mögliche Freibetrag für Ledige von rund 4.601 Euro auf 6.902 Euro und für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner von rund 9.203 Euro auf 13.804 Euro. Für jedes Kind erhöht sich der Freibetrag um weitere 7.670 Euro. Voraussetzung ist, dass die Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz tatsächlich in der deutschen Exklave Büsingen haben.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl, die sich bereits seit mehreren Jahren für Verbesserungen bei der steuerlichen Sonderregelung für Büsingen einsetzt und bei dem Termin vor Ort war, begrüßt die Entscheidung: „Wir freuen uns, dass unsere langjährigen Bemühungen nun den gewünschten Erfolg erzielen. Die verbesserte Regelung ist ein wichtiges Signal für die Menschen in Büsingen.“
Im Namen der Bevölkerung der Gemeinde Büsingen richte ich meinen Dank an MdB Dr. Lina Seitzl (SPD) und den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten und heutigen baden-württembergischen Kultusminister Andreas Jung sowie alle weiteren Beteiligten für ihren langjährigen Einsatz für unsere Exklave.
Die besondere geografische und wirtschaftliche Situation Büsingens bringt für Sie als unsere Bürgerinnen und Bürger Herausforderungen mit sich, die es so in keiner anderen deutschen Gemeinde gibt. Umso mehr freuen wir uns, dass diesen Besonderheiten mit der deutlichen Erhöhung des Freibetrags stärker Rechnung getragen wird. Gleichzeitig bleibt noch einiges zu tun. Unser nächstes großes Ziel ist es, gemeinsam mit Bund, Land und den zuständigen Schweizer Behörden weitere Verbesserungen für Büsingen zu erreichen. So planen wir aktuell eine Erweiterung des bestehenden Staatsvertrages. Der Grundsatzbeschluss ist in der Gemeinderatssitzung vom 3. September 2026 geplant. An dieser Stelle ein herzliches Willkommen.
Ihre Vera Schraner
Bildlegende: v.l.n.r.: Sabine Rink BMF, MdB Dr. Lina Seitzl, Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger, Bürgermeisterin Vera Schraner, Gemeinderat Marc Erny