Landtagswahl 2026

Die Ergebnisse der Landtagswahl  2026 für den Wahlbezirk Büsingen können unter folgendem Link eingesehen werden: Wahlergebnisse für Büsingen
Landtagswahl 2026 
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung von Briefwahlunterlagen
 
Am 08. März 2026 finden in Baden-Württemberg die Landtagswahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich ab der 5. Kalenderwoche (26. Januar 2026) bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt. 
 
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1
Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.buesingen.de an.

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08335015
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen,
sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnisübereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutscher Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt(at)buesingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Petra Bauer, Tel.: 07734/9302-29, E-Mail: meldeamt(at)buesingen.de.
 

Bundestagswahl 2025

Die Ergebnisse der Bundestagswahl für den Wahlbezirk Büsingen können unter folgendem Link eingesehen werden: Wahlergebnisse für Büsingen
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. Bundeswahlordnung).

Hier den Wahlschein bequem per Internet bestellen.

Beim Aufruf des dort hinterlegten Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt(at)buesingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: [Tel.: 07734/930229, Fax: 930250, Mail: meldeamt(at)buesingen.de].
Die Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat hierfür auch ein Erklärvideo zur Verfügung gestellt, das unter folgendem Link angesehen werden kann:

Erklärvideo

Wahlen 2024

Die Wahlbenachrichtigungen wurden in Büsingen zugestellt. Sie können entscheiden, ob Sie persönlich zur Wahl erscheinen oder Briefwahl beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
 
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie den Wahlschein beantragen. Die Unterlagen erhalten Sie per Post. Die Unterlagen sind aufgeteilt in die Europawahl und Kommunalwahl (Kreistag/Gemeinderat).
 
Europawahl: Der weiße Stimmzettel muss in das weiße Kuvert und dies zusammen mit Ihrem Wahlschein in das rote Kuvert.
 
Kommunalwahl: Der gelbe Stimmzettel muss in das kleine gelbe Kuvert, der grüne Stimmzettel muss in das grüne Kuvert und dies zusammen mit Ihrem gelben Wahlschein in das große gelbe Kuvert.

 
Außerdem erhalten alle Wahlberechtigten in den nächsten Tagen einen Brief mit den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen (Kreis- und Gemeinderat). Diese können zu Hause ausgefüllt werden und am Wahlsonntag ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Stimmzettel für die Europawahl werden erst am Wahlsonntag (09.06.2024) im Wahllokal ausgegeben.
Internetwahlschein
 
Zur Europa- und Kommunalwahl 2024 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage http://www.buesingen.de unter der Rubrik Aktuelles – Wahlen 2024- an (der Link wird freigeschaltet, sobald die Wahlbenachrichtigungen versandt wurden). Beim Aufruf des dort hinterlegten Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt(at)buesingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: [Tel.: 07734/930229, Fax: 930250, Mail: meldeamt(at)buesingen.de].

Link für den Internetwahlschein
Europawahl 2024
Für die Europawahl am 09.06.2024 wurde der Urnenwahlbezirk der Gemeinde Büsingen am Hochrhein als repräsentativer Wahlbezirk bestimmt.
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten deshalb folgenden Zusatz: „In Ihrem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wähler/-innen durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerin/des Wählers zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesem Urnenwahlbezirk nicht zugelassen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WstatG) geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.“
 
Nähere Informationen können dem nachfolgend Flyer der Bundeswahlleiterin entnommen werden:

Flyer