Wahlen 2024

Die Wahlbenachrichtigungen wurden in Büsingen zugestellt. Sie können entscheiden, ob Sie persönlich zur Wahl erscheinen oder Briefwahl beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
 
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie den Wahlschein beantragen. Die Unterlagen erhalten Sie per Post. Die Unterlagen sind aufgeteilt in die Europawahl und Kommunalwahl (Kreistag/Gemeinderat).
 
Europawahl: Der weiße Stimmzettel muss in das weiße Kuvert und dies zusammen mit Ihrem Wahlschein in das rote Kuvert.
 
Kommunalwahl: Der gelbe Stimmzettel muss in das kleine gelbe Kuvert, der grüne Stimmzettel muss in das grüne Kuvert und dies zusammen mit Ihrem gelben Wahlschein in das große gelbe Kuvert.

 
Außerdem erhalten alle Wahlberechtigten in den nächsten Tagen einen Brief mit den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen (Kreis- und Gemeinderat). Diese können zu Hause ausgefüllt werden und am Wahlsonntag ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Stimmzettel für die Europawahl werden erst am Wahlsonntag (09.06.2024) im Wahllokal ausgegeben.
Internetwahlschein
 
Zur Europa- und Kommunalwahl 2024 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage http://www.buesingen.de unter der Rubrik Aktuelles – Wahlen 2024- an (der Link wird freigeschaltet, sobald die Wahlbenachrichtigungen versandt wurden). Beim Aufruf des dort hinterlegten Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt(at)buesingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: [Tel.: 07734/930229, Fax: 930250, Mail: meldeamt(at)buesingen.de].

Link für den Internetwahlschein
Europawahl 2024
Für die Europawahl am 09.06.2024 wurde der Urnenwahlbezirk der Gemeinde Büsingen am Hochrhein als repräsentativer Wahlbezirk bestimmt.
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten deshalb folgenden Zusatz: „In Ihrem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wähler/-innen durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerin/des Wählers zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesem Urnenwahlbezirk nicht zugelassen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WstatG) geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.“
 
Nähere Informationen können dem nachfolgend Flyer der Bundeswahlleiterin entnommen werden:

Flyer