Zollzeiten

An unseren Grenzübergängen haben sich einige Neuerungen ergeben. Seit die Schweiz zum Schengen-Raum gehört, gibt es keine Beschränkungen für den Personenverkehr die Grenzen zu passieren (Freier Personenverkehr). Unser bislang wichtigster Übergang, der Zoll in Randegg, ist sowohl von der deutschen wie auch von der schweizerischen Seite aufgehoben worden. Stichprobenartig kontrolliert aber die Schweizer Grenzwacht die Verzollungen in die Schweiz.

Sofern bei der Einreise der Schweizer Zoll nicht besetzt ist, aber zollpflichtige Waren deklariert werden müssen, steht eine Box zur Selbstdeklaration zur Verfügung. Die Abgaben hierfür werden von der Schweiz auf postalischem Weg eingezogen. Bei komplizierten Deklarationen ist ein Umweg über Thayngen unerlässlich.

Die Öffnungszeiten Zollamt Gailingen/Büsingen

Tage Uhrzeiten
Montag bis Samstag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag und Feiertag geschlossen

  • Für Privatpersonen gilt, dass außerhalb der Öffnungszeiten des Zolls für zollpflichtige Waren selbst deklariert werden (CH-Einfuhrdeklaration), oder der Zoll in Thayngen angefahren werden muss.
  • Für gewerbliche Einfuhren gilt, dass diese nur noch über das Zollamt Bietingen/Thayngen möglich sind.