Hier finden Sie amtliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Büsingen werden im Internet veröffentlicht. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.03.2026 die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung formell festgestellt. Link zum Feststellungsbeschluss

Die Eröffnungsbilanz wurde mit einer Bilanzsumme in Höhe von 39.065.977,78 € festgestellt. Auf Grund der Gemeindeordnung in aktueller Fassung wird hiermit der Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Büsingen zur Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Büsingen zum 01. Januar 2020 öffentlich bekanntgemacht.
 
Öffentliche Auslegung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020
Die Eröffnungsbilanz, einschließlich der zugehörigen Anlagen, liegt gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Dienstag, den 28.04.2026 in Zimmer 4, des Bürgerhauses in Büsingen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
 
Büsingen, 20.04.2026
 
gez. Vera Schraner
Bürgermeisterin
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
 
Mit Verfügung vom 06.02.2026 hat das Landratsamt Konstanz die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Büsingen am Hochrhein am 11.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung 2026 bestätigt.
 
Die Haushaltssatzung 2026 wird digital sowie in Form des öffentlichen Aushangs bekannt gemacht. Der Aushang erfolgt vom 20.Februar bis einschließlich 06. März 2026 an der Anschlagtafel am Rathaus. Der Haushaltsplan 2026 mit Anlagen liegt in diesem Zeitraum in Zimmer 4 des Bürgerhauses öffentlich zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
 
Damit wird den Vorgaben des § 81 Absatz 3 Gemeindeordnung entsprochen.
 
Büsingen, den 19. Februar 2026
 
Gez.
Vera Schraner
Bürgermeisterin
 
 
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Bebauungsplans Ortsmitte 3. Änderung
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
 
Mit Verfügung vom 20.02.2025 hat das Landratsamt Konstanz die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Büsingen am Hochrhein am 16.01.2025 beschlossenen Haushaltssatzung 2025 bestätigt.
 
Die Haushaltssatzung 2025 wird digital sowie in Form des öffentlichen Aushangs bekannt gemacht. Der Aushang erfolgt vom 17. bis einschließlich 31. März 2025 an der Anschlagtafel am Rathaus. Der Haushaltsplan 2025 mit Anlagen liegt in diesem Zeitraum in Zimmer 3 des Bürgerhauses öffentlich zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
 
Damit wird den Vorgaben des § 81 Absatz 3 Gemeindeordnung entsprochen.
 
Büsingen, den 4. März 2024
 
Gez.
Vera Schraner
Bürgermeisterin


Öffentliche Bekanntmachung
 
 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
 
Mit Verfügung vom 22.02.2024 hat das Landratsamt Konstanz die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Büsingen am Hochrhein am 14.12.2023 beschlossenen Haushaltssatzung 2024 bestätigt.
 
Die Haushaltssatzung 2024 wird in Form des öffentlichen Aushangs bekannt gemacht. Der Aushang erfolgt vom 22. März bis einschließlich 8. April 2024 an der Anschlagtafel am Rathaus. Der Haushaltsplan 2024 mit Anlagen liegt in diesem Zeitraum in Zimmer Nr. 5 des Rathauses öffentlich zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
 
Damit wird den Vorgaben des § 81 Absatz 3 Gemeindeordnung entsprochen.
 
Büsingen, den 14. März 2024
 
Gez.
Vera Schraner
Bürgermeisterin
 
 
 
 
 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
 
Mit Verfügung vom 17.03.2023 hat das Landratsamt Konstanz die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Büsingen am 15.12.2022 beschlossenen Haushaltssatzung 2023 bestätigt.
 
Die Haushaltssatzung 2023 wird in Form der Bereitstellung auf der Homepage öffentlich bekannt gegeben. Der Haushaltsplan 2023 mit Anlagen liegt vom 22.05. bis einschließlich 01.06.2023 in Zimmer Nr. 4 des Rathauses öffentlich zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
 
Damit wird den Vorgaben des § 81 Absatz 3 Gemeindeordnung entsprochen.
 
Büsingen, den 17. Mai 2023
 
Gez. Vera Schraner,
Bürgermeisterin

Haushaltssatzung zum Download