Informationen zur neuen Grundsteuerreform

Alle Grundstückseigentümer*innen sind verpflichtet bis spätestens zum 31.10.2022 beim zuständigen Lagefinanzamt Singen eine Steuererklärung einzureichen. Die Erklärung dient lediglich zur Neubewertung der jeweiligen Grundstücke. Sie hat keine Auswirkung auf die eventuelle Erhebung der Grundsteuer, die bis zum jetzigen Zeitpunkt von der Gemeinde Büsingen mit dem Hebesatz 0,00% nicht erhoben wird.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat hierzu einen Flyer "Einfach transparent" herausgegeben, in dem die neue Grundsteuer zusammengefasst erklärt wird und wo Sie entsprechende Hilfen finden (virtuelle Assistenten). Hier können Sie den Flyer downloaden:
Flyer

Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW Bodenrichtwerte Grundsteuer B (gutachterausschuesse-bw.de)) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben.

Telefonischen Abfrage der Bodenrichtwerte sind unter der Hotline des Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein möglich: 07731 / 85-490.

Sollte der Bodenrichtwert noch nicht verfügbar sein, probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal, oder wenden Sie sich an die Hotline: 07731 / 85-490.

Außerdem finden Sie alle Informationen rund um die Grundsteuerreform auf der Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg und auf der Seite der Stadt Singen finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um die Grundsteuerreform Grundsteuerreform | Singen.
Vermehrt geht die Frage ein, ob Büsinger Bürger:innen ebenfalls zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet seien.
Ja, dies ist nach derzeitigem Wissensstand der Fall.
Lediglich durch die Multiplizierung des hieraus berechneten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz von 0,00 ergibt sich derzeit die Grundsteuer i.H.v. 0 €.
Beim bisherigen Verfahren waren ebenfalls Grundsteuermessbescheide vorhanden.
Ausfüllen der Steuererklärung:
Das für Sie zuständige Finanzamt Singen hat hierzu ein Informationsschreiben erstellt mit dem aktuellen Stand der Dinge zur Grundsteuerreform. Unter folgendem Link können Sie dieses Informationsschreiben herunterladen:
Information
Derzeit muss durch die Bürgerinnen und Bürger noch nichts veranlasst werden; Sie erhalten im Mai/Juni individuelle Informationsschreiben der Steuerverwaltung, die Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützen.
Diesen Schreiben kann dann auch die separate Telefonnummer einer speziellen Finanzamts-Hotline zu diesem Thema entnommen werden.