Die Gemeinde Büsingen am Hochrhein wird Teil des Alarmierungs- und Evakuierungskonzepts des Kantons Schaffhausen. Die entsprechende Vereinbarung wurde im März 2024 unterzeichnet. Die Umsetzung soll zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Bis dahin wird die Gemeinde Büsingen einen Notfalltreffpunkt einrichten, eine Sirene auf dem Dach des Bürgerhauses montieren und einen Gemeindeführungsstab gründen.
In dieser Rubrik finden Sie laufend Informationen zur Umsetzung.