Polizeigewalt

Grundsätzlich ist die deutsche Polizei für Büsingen zuständig. Hinsichtlich spezieller Angelegenheiten, zum Beispiel Zolldelikte, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, lebensmittelrechtliche Kontrolle von Gaststätten usw., ist laut Staatsvertrag jedoch die Schweizer Polizei verantwortlich. In der Praxis wird in der Regel so verfahren, dass die zuständigen Schweizer Beamten in Begleitung von deutschen Polizisten die Amtshandlungen vornehmen.

In Artikel 31 des Staatsvertrages ist geregelt, dass die Zahl der schweizerischen uniformierten und bewaffneten Beamten zehn nicht übersteigen darf. Gemäss Artikel 32 dürfen sich auf den schweizerischen Durchgangsstrecken höchstens zehn deutsche uniformierte und bewaffnete Bedienstete befinden. Die Zahl der gleichzeitig in Büsingen anwesenden deutschen uniformierten Exekutivorgane darf nicht mehr als 3 pro 100 Einwohner betragen.

Die deutsche Polizei führt in Büsingen regelmäßig Streifenfahrten durch. Im Rathaus Büsingen steht ihr ein Raum zur Verfügung, in welchem nach Terminabsprache Besprechungen stattfinden können. Seit Mitte 2004 ist für Büsingen neu das Polizeizentrum Gottmadingen zuständig.

Die Beamten sind von Montag bis Freitag durchgehend von 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr zu erreichen. Außerhalb der Erreichbarkeitszeiten ist weiterhin der Streifendienst des Polizeireviers Singen zuständig.

Mit den Kollegen aus der Schweiz wird ein sehr offenes, unbürokratisches Verhältnis gepflegt. Hier funktioniert der "kleine Dienstweg" ausgesprochen gut.

Kontakt

  • Polizeizentrum Gottmadingen
    Telefon: 07731 1437-0
    Fax: 07731 1437-19
  • Streifendienst Polizeirevier Singen
    Telefon: 07731 888-0
    Fax: 07731 888-276
  • Polizeiposten Schaffhausen
    Telefon: 052 624 24 24