Der Landkreis Konstanz regelt in seiner Satzung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS) die Bedingungen. Diese sieht vor, dass bei SchülerInnen ab der 5. Klassenstufe ein Eigenanteil an den Beförderungskosten zu tragen ist. Lediglich die Beförderungskosten, die bei Besuch der nächstgelegenen Schule notwendig werden und diesen Selbstbehalt übersteigen, sind grundsätzlich erstattungsfähig. Bitte beachten Sie auch, dass die notwendige Mindestentfernung (§ 3 SENS) zur Schule gegeben sein muss.
Der monatliche Eigenanteil für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler beträgt ab dem Schuljahr 2025/2026 neu 43,00 Euro. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Erhöhung des Deutschlandticket-Jugend-BW seit Januar 2025 und die damit verbundene dynamische Anpassung des Eigenanteils nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 der SENS.
Durch die langfristige Sicherung des Deutschlandtickets und damit auch des Deutschlandticket-
Jugend-BW bleibt der Eigenanteil in Höhe von 43,00 Euro pro Monat bis 2029 voraussichtlich
unverändert.
Das Verkehrsministerium BW konnte leider auf die Anfrage nach einer Integration der Schweizer Buslinien auf deutschem Gebiet (Linie 25 und Linie 7349) in den Gültigkeitsbereich des landesweiten Jugendtickets BW keine positive Rückmeldung geben.
Da die Prüfung, ob die Nutzung der Schweizer Buslinie 25 zwischen Büsingen und Schaffhausen tatsächlich erforderlich ist, um zu den individuellen Schulzeiten der Schüler und Schülerinnen zu verkehren oder ob die Nutzung des deutschen Regionalverkehres ausreichend ist, sich als relativ aufwändig gestaltet, erkennt der Landkreis fortan diese zusätzlichen Kosten als notwendig an. Seit März 2023 besteht die günstigste Möglichkeit diese Strecke regelmäßig zu befahren mit dem Kauf des Landesweiten Jugendtickets BW (für die Fahrt mit der Regionalbahn zwischen Schaffhausen und Singen und evtl. den Busverkehr in Singen) und den zusätzlichen Kauf des OSTWIND Monatsabonements für 2 Zonen (für die Fahrt zwischen Büsingen und Schaffhausen).
Die Kosten für das Landesweite Jugendticket BW sind von den Schülerinnen und Schülern selber zu tragen.
Die Kosten für das OSTWIND-Ticket von 59,00 SFr/Monat können nachträglich unter Vorlage eines Nachweises für den Kauf beider Tickets geltend gemacht werden. Hierfür ist der nachfolgende Antrag unter Beachtung der bisher gängigen Fristen beim Schulträger einzureichen. Selbstverständlich können auch andere Ticketformen (bspw. das Kombi-Monatsticket VHB/OSTWIND) gewählt werden. Erstattungsfähig sind allerdings nur die Kosten für die aktuell günstigste Ticketkombination je Monat.
Hier finden Sie den Antrag und die Bedingungen:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung, Tel. +49 7531 800-1798, E-Mail: Nahverkehr(at)LRAKN.de
Der monatliche Eigenanteil für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler beträgt ab dem Schuljahr 2025/2026 neu 43,00 Euro. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Erhöhung des Deutschlandticket-Jugend-BW seit Januar 2025 und die damit verbundene dynamische Anpassung des Eigenanteils nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 der SENS.
Durch die langfristige Sicherung des Deutschlandtickets und damit auch des Deutschlandticket-
Jugend-BW bleibt der Eigenanteil in Höhe von 43,00 Euro pro Monat bis 2029 voraussichtlich
unverändert.
Das Verkehrsministerium BW konnte leider auf die Anfrage nach einer Integration der Schweizer Buslinien auf deutschem Gebiet (Linie 25 und Linie 7349) in den Gültigkeitsbereich des landesweiten Jugendtickets BW keine positive Rückmeldung geben.
Da die Prüfung, ob die Nutzung der Schweizer Buslinie 25 zwischen Büsingen und Schaffhausen tatsächlich erforderlich ist, um zu den individuellen Schulzeiten der Schüler und Schülerinnen zu verkehren oder ob die Nutzung des deutschen Regionalverkehres ausreichend ist, sich als relativ aufwändig gestaltet, erkennt der Landkreis fortan diese zusätzlichen Kosten als notwendig an. Seit März 2023 besteht die günstigste Möglichkeit diese Strecke regelmäßig zu befahren mit dem Kauf des Landesweiten Jugendtickets BW (für die Fahrt mit der Regionalbahn zwischen Schaffhausen und Singen und evtl. den Busverkehr in Singen) und den zusätzlichen Kauf des OSTWIND Monatsabonements für 2 Zonen (für die Fahrt zwischen Büsingen und Schaffhausen).
Die Kosten für das Landesweite Jugendticket BW sind von den Schülerinnen und Schülern selber zu tragen.
Die Kosten für das OSTWIND-Ticket von 59,00 SFr/Monat können nachträglich unter Vorlage eines Nachweises für den Kauf beider Tickets geltend gemacht werden. Hierfür ist der nachfolgende Antrag unter Beachtung der bisher gängigen Fristen beim Schulträger einzureichen. Selbstverständlich können auch andere Ticketformen (bspw. das Kombi-Monatsticket VHB/OSTWIND) gewählt werden. Erstattungsfähig sind allerdings nur die Kosten für die aktuell günstigste Ticketkombination je Monat.
Hier finden Sie den Antrag und die Bedingungen:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung, Tel. +49 7531 800-1798, E-Mail: Nahverkehr(at)LRAKN.de
Aufgrund ihrer besonderen Lage, ermöglicht die Gemeinde Büsingen den ortsansässigen Kindern den Schulbesuch einer öffentlichen Regelschule in der Schweiz ab der 5. Klasse bis und mit Sekundarstufe II.
Wenn Sie nach Büsingen gezogen sind und Ihr Kind die Deutsche Grundschule bereits abgeschlossen hat, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag zur Aufnahme von Schüler:innen aus der Gemeinde Büsingen in die Primarschule Dörflingen / 5. Klasse zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass der Schulbesuch in der Schweiz in Abhängikeit der Kapazitäten der Primarschule Dörflingen steht. Für weitere Informationen wenden Sie sich frühzeitig an die Primarschule Dörflingen: psdoerflingen(at)schulensh.ch.
Ein Übertritt aus einer Deutschen Schule direkt in eine Oberstufenklasse in die Schulen der Stadt Schaffhausen ist mit Genehmigung derselben möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an das Sekretariat der Gemeindeverwaltung: gemeinde(at)buesingen.de oder Tel. 07734 930230
Beachten Sie bitte die Informationen zum Schulbesuch in der Schweiz.
Wenn Sie nach Büsingen gezogen sind und Ihr Kind die Deutsche Grundschule bereits abgeschlossen hat, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag zur Aufnahme von Schüler:innen aus der Gemeinde Büsingen in die Primarschule Dörflingen / 5. Klasse zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass der Schulbesuch in der Schweiz in Abhängikeit der Kapazitäten der Primarschule Dörflingen steht. Für weitere Informationen wenden Sie sich frühzeitig an die Primarschule Dörflingen: psdoerflingen(at)schulensh.ch.
Ein Übertritt aus einer Deutschen Schule direkt in eine Oberstufenklasse in die Schulen der Stadt Schaffhausen ist mit Genehmigung derselben möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an das Sekretariat der Gemeindeverwaltung: gemeinde(at)buesingen.de oder Tel. 07734 930230
Beachten Sie bitte die Informationen zum Schulbesuch in der Schweiz.