Im Staatsvertrag ist geregelt, dass Büsingen zum Schweizer Zollgebiet gehört. Die Büsinger werden zollrechtlich also gleich behandelt wie Einwohner der Schweiz. Beim Grenzübertritt aus Deutschland werden auch Büsinger von Schweizer Zollbeamten kontrolliert und sind verpflichtet, für ihre eingekauften Waren Schweizer Zollabgaben zu entrichten, sofern festgesetzte Freibeträge überschritten sind.
Bei Einkäufen in Deutschland kann im jeweiligen deutschen Geschäft ein "Grüner Ausfuhrschein" verlangt werden. Dieser ist dem deutschen Zoll vorzulegen, der die Warenausfuhr bestätigen muss. Bei Rückgabe dieses Scheines beim deutschen Händler, wird die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet. Diese Regelung gilt für Büsinger wie auch für Schweizer Bürger. Umzugsgut ist grundsätzlich abgabenfrei.
www.zoll.ch
www.zoll-d.de
Bei Einkäufen in Deutschland kann im jeweiligen deutschen Geschäft ein "Grüner Ausfuhrschein" verlangt werden. Dieser ist dem deutschen Zoll vorzulegen, der die Warenausfuhr bestätigen muss. Bei Rückgabe dieses Scheines beim deutschen Händler, wird die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet. Diese Regelung gilt für Büsinger wie auch für Schweizer Bürger. Umzugsgut ist grundsätzlich abgabenfrei.
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich an die jeweiligen Zollämter.www.zoll.ch
www.zoll-d.de